Mitgliederversammlungen
Die nächsten Mitgliederversammlungen finden am 27.06.2025 in Berlin statt. Es werden die 26. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. und die 112. Ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. sein.
Terminüberblick
Zeitraum Benennung Arbeitnehmer-Delegierte | 15.02. bis 31.03.2025 |
Veröffentlichung Tagesordnungspunkte | voraussichtlich Mitte Mai 2025 |
Beginn Vollmachtsabgabe | voraussichtlich Mitte Mai 2025 |
Fristablauf Vollmachtsabgabe | 19.06.2025 |
Vollmachtsverfahren
Jede versicherte Person kann sich von einer anderen versicherten Person des BVV vertreten lassen. Hierzu stellt die versicherte Person eine Vollmacht aus. Die Vollmacht ist gültig, wenn sie gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins und § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse dem Vorstand des BVV spätestens am Donnerstag, 19.06.2025, zugegangen ist.
Die oder der Delegierte ist die versicherte Person, auf welche die Vollmacht ausgestellt wurde. Die delegierte Person kann eine Untervollmacht erteilen, falls sie am Tag der Mitgliederversammlungen verhindert ist.
Vollmachten
Benennung von Arbeitnehmer-Delegierten
Für Arbeitgeber und Betriebsräte
Sie können als Arbeitgeber oder Betriebsrat eine oder mehrere Personen als Delegierte für die Vollmachten Ihrer Mitarbeitenden vorgeben. Die Delegierten müssen hierfür eine laufende BVV-Versorgung besitzen. Eine versicherte Person des BVV Versicherungsvereins kann auch durch ein Mitglied der BVV Versorgungskasse in der betreffenden Mitgliederversammlung vertreten werden. Dies gilt ebenso für den umgekehrten Fall.
Teilen Sie uns die Angaben für die Delegierten bitte online bis spätestens 31.03.2025 mit.
Vollmachtserteilung
Für Arbeitgeber
Bitte drucken Sie die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Unternehmens aus, das die Vollmacht erteilt. Bitte beachten Sie, dass diese im Original spätestens bis 19.06.2025 bei uns eingegangen sein muss.
Datenschutz
Fragen und Antworten
Benennung Arbeitgeber-Delegierte
Wer kann Arbeitgeber-Delegierter werden?
Jede/r Angestellte des Vollmacht gebenden Mitgliedsunternehmens oder eines anderen Mitgliedsunternehmens.
Was muss in der Vollmacht stehen, die wir als Arbeitgeber ausstellen?
Ein Muster und die Vorlage einer Arbeitgebervollmacht stehen Ihnen unter "Vollmachten" auf dieser Seite zur Verfügung. Gern senden wir Ihnen beides auch per E-Mail zu. Bitte beachten Sie, dass uns die Vollmacht auf dem Geschäftspapier (mit den gesetzlichen Pflichtangaben) des Vollmacht gebenden Unternehmens gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins und § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse spätestens am 19.06.2025 zugegangen sein muss.
Benennung Arbeitnehmer-Delegierte
Wer kann Arbeitnehmer-Delegierte/r werden?
Jede Person, die eine laufende BVV-Versorgung hat.
Bitte melden Sie uns die Angaben der/des Arbeitnehmer-Delegierten bis zum 31.03. online unter Delegierten-Benennung.
Bis zum 31.03. können Sie uns die Angaben der/des Arbeitnehmer-Delegierten online unter Delegierten-Benennung melden.
Was passiert, wenn wir Ihnen keine/n Arbeitnehmer-Delegierte/n bis zum 31.03. nennen?
Dann wird Ihren Mitarbeitenden keine delegierte Person aus Ihrem Haus vorgeschlagen. Falls Ihre Mitarbeitenden niemanden wissen, können sie den Betriebsratsvorsitzenden des BVV bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vorschlag erhalten sie in dem Fall bei der Online-Vollmachtsabgabe.
Kontakt
Wir sind für Sie da
Fragen beantworten wir Ihnen gern.